25.02.2021
Heiraten in Sachsen trotz Corona & VERSICHERUNG FÜR DIE EHE
Vielen Dank für diesen Beitrag an die Rechtsanwältin Ariane Scholz
Fachanwältin für Familienrecht, wolfram & scholz Rechtsanwälte
Partner unserer "Hochzeitsträume Sachsen 2021"
Ist grundsätzlich
erlaubt und damit möglich. Bis zu 10 Personen dürfen aktuell bei der
standesamtlichen Trauung anwesend sein – mit Hygienekonzept, Mindestabstand von
1,50 m und wenn die Örtlichkeiten dies auch im Übrigen erlauben.
Ein Rechtsanspruch auf 10 Personen besteht leider nicht. So sind die Vorgaben
von Standesamt zu Standesamt und zumeist für die einzelnen Räumlichkeiten unterschiedlich.
Kulanz – auch im Hinblick auf die Gebühren – besteht überwiegend bei der
Verschiebung von Terminen.
Aber wenn zum Beispiel das erwartete gemeinsame Kind in der Ehe geboren werden soll, dann lieber im kleinen Kreis heiraten und die rauschende Hochzeitsfeier nachholen. Es braucht keine Vaterschaftsanerkennung und keine gemeinsame Sorgeerklärung. Das Kind trägt – soweit vorhanden – den gemeinsamen Ehenamen. Und auch steuerlich profitieren viele Verheiratete mit Kindern im Vergleich zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Oder es soll (gemeinsam) Wohneigentum angeschafft werden, auch hier kann die Ehe mit Blick auf die Zukunft einiges vereinfachen. Natürlich soll die Eheschließung die Liebe offiziell besiegeln, aber sie bietet eben auch rechtliche und längerfristig oftmals finanzielle Vorteile im Vergleich zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Und trotz Corona bitte nicht die VERSICHERUNG FÜR DIE EHE vergessen! Den Ehevertrag. Wer ihn und in welchem Umfang braucht, können wir gern in einem Beratungstermin individuell besprechen. Vor der Hochzeit oder auch danach. Auf dass Sie nie auf ihn zurückgreifen müssen!
Rechtsanwältin Ariane Scholz, Fachanwältin für Familienrecht, wolfram & scholz Rechtsanwälte
An der Dreikönigskirche 5, 01097 Dresden, Tel. 0351 / 89 67 59 00,
https://www.wolfram-scholz.de, [email protected].